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   LSG Bayern, 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER   

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https://dejure.org/2022,30144
LSG Bayern, 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER (https://dejure.org/2022,30144)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER (https://dejure.org/2022,30144)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. Oktober 2022 - L 8 AY 66/22 B ER (https://dejure.org/2022,30144)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Leistungen, Asylantrag, Abschiebung, Beschwerde, Bescheid, Asylverfahren, Bewilligung, Ausreise, PKH, Einreise, Prozesskostenhilfe, Asyl, Abschiebungsanordnung, Unterkunft, aufschiebende Wirkung, einstweiligen Rechtsschutz, Bewilligung von PKH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einschränkung des Leistungsanspruchs eines Asylbewerbers bei pflichtwidrigem Verhalten; Rechtsfolgen des Entfallens der Voraussetzungen der Einschränkungen des Leistungsanspruchs eines Asylbewerbers; Rechtsfolgen des Ablaufs der Überstellungsfrist bezüglich des ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Bayern, 05.08.2020 - L 8 AY 28/19

    Leistungen, Bescheid, Bewilligung, Einkommen, Widerspruchsbescheid,

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.2022 - L 8 AY 66/22
    Einer Beiladung bedurfte es jedoch nicht, da kein Eingriff in die Rechtssphäre des Freistaates Bayern erfolgt (vgl. Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris).

    Zwar knüpfen diese zum Sanktionsregime des SGB II aufgestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen an andere Zwecke an, als sie den Anspruchseinschränkungen nach § 1a AsylbLG zugrunde liegen (vgl. Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris).

    Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass bei Entfallen des Grundes für die Anspruchseinschränkung nach § 1a AsybLG diese zu beenden ist (vgl. auch das Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.2022 - L 8 AY 66/22
    Nach dem Urteil des BVerfG vom 18.07.2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris) können migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell höheres Leistungsniveau zu vermeiden, von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen.

    Die in Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren (vgl. BVerfG vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris).

    Auch im Bereich der Existenzsicherung, der in Bezug auf Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG betroffen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris), ist es dem Gesetzgeber nicht verwehrt, Mitwirkungspflichten vorzusehen und Instrumente zu schaffen, um deren Einhaltung durchzusetzen und dazu gegebenenfalls Sanktionen zu verfügen.

  • LSG Bayern, 18.01.2022 - L 8 AY 103/21

    Asylbewerberleistungsgesetz: Vorwerfbares Nichtkennen der Ausreisepflicht als

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.2022 - L 8 AY 66/22
    Berücksichtigt man die Tatbestandswirkung einer bindenden ausländerrechtlichen Entscheidung für die Sozialleistungsbehörden - auf das ausländerrechtlich ausdrücklich mitbedachte Vorgehen, nämlich eines Antrags nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nimmt die Norm Bezug - geht der Senat davon aus, dass eine Leistungseinschränkung verfassungsrechtlich noch zulässig sein kann (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2022 - L 8 AY 103/21 B ER - juris; Siefert in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 90; i.E. ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER - juris).

    Mit Blick hierauf fordert der Senat im Wege der normerhaltenden, teleologischen Reduktion, dass auch bei einer Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 7 AsylbLG dem Leistungsberechtigten ein pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen ist (Beschlüsse des Senats vom 11.04.2022 - L 8 AY 34/22 B ER, 15.03.2022 - L 8 AY 7/22 B ER und 18.01.2022 - L 8 AY 103/21 B ER - alle nach juris; vgl. auch Oppermann in jurisPK-SGB XII, § 1a AsylbLG, Stand: 25.07.2022, Rn. 150).

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.2022 - L 8 AY 66/22
    Allerdings ist dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, der es u.a. gebietet, dass eine Minderung nicht unabhängig von der Mitwirkung der Betroffenen starr andauert (vgl. BVerfG, Urteil vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16 - juris).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.2022 - L 8 AY 66/22
    Da es sich hinsichtlich der Höhe der Leistungen nach dem AsylbLG um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt, unabhängig davon, auf welche Rechtgrundlage das Begehren nach weiteren Leistungen gestützt wird, ist - jedenfalls regelmäßig im Wege der Auslegung nach dem Meistbegünstigungsprinzip - die Leistungshöhe unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (vgl. BSG, Urteile vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R und vom 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R; Urteil des Senats vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 - alle nach juris).
  • LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15

    1. Prüfung der Negativevidenz bei vermeintlich höchstrichterlich geklärter

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.2022 - L 8 AY 66/22
    Im Rahmen dieser Interessenabwägung kommt den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache ebenso eine Bedeutung zu wie den Beeinträchtigungen des Antragstellers durch eine mögliche Vollziehung, wenn besondere private Interessen überwiegen (vgl. Beschluss des Senats vom 30.07.2015 - L 8 SO 146/15 B ER - juris; Keller, a.a.O., § 86b Rn. 12i).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.2022 - L 8 AY 66/22
    Die Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung steht im Ermessen des Gerichts und erfolgt auf Grundlage einer Interessenabwägung (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Aspekten der Abwägungsentscheidung: BVerfG, Beschluss vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 - juris).
  • BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R

    Asylbewerberleistung - Grundleistung oder Analogleistung - Einkommenseinsatz -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.2022 - L 8 AY 66/22
    Da es sich hinsichtlich der Höhe der Leistungen nach dem AsylbLG um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt, unabhängig davon, auf welche Rechtgrundlage das Begehren nach weiteren Leistungen gestützt wird, ist - jedenfalls regelmäßig im Wege der Auslegung nach dem Meistbegünstigungsprinzip - die Leistungshöhe unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (vgl. BSG, Urteile vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R und vom 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R; Urteil des Senats vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 - alle nach juris).
  • LSG Bayern, 17.09.2018 - L 8 AY 13/18

    Leistungsverkürzung erfordert konkretes Fehlverhalten des Leistungsberechtigten

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.2022 - L 8 AY 66/22
    Dann hat es der Leistungsberechtigte selbst in der Hand, eine Leistungskürzung zu vermeiden bzw. zu beenden (vgl. zu § 1a Abs. 4 AsylbLG: Beschluss des Senats vom 17.09.2018 - L 8 AY 13/18 B ER - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 20 AY 48/19

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Einstellung der

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.2022 - L 8 AY 66/22
    Berücksichtigt man die Tatbestandswirkung einer bindenden ausländerrechtlichen Entscheidung für die Sozialleistungsbehörden - auf das ausländerrechtlich ausdrücklich mitbedachte Vorgehen, nämlich eines Antrags nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nimmt die Norm Bezug - geht der Senat davon aus, dass eine Leistungseinschränkung verfassungsrechtlich noch zulässig sein kann (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2022 - L 8 AY 103/21 B ER - juris; Siefert in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 90; i.E. ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - L 20 AY 48/19 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 11.04.2022 - L 8 AY 34/22

    Anspruchseinschränkung gem. § 1a Abs. 7 AsylbLG nur nach Belehrung über Pflicht

  • LSG Bayern, 27.10.2020 - L 8 AY 105/20

    Asylbewerberleistungsgestz: Rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der

  • LSG Bayern, 15.03.2022 - L 8 AY 7/22

    Asylbewerbungsleistungsgesetz: Anspruchseinschränkung nur bei vorwerfbarem

  • LSG Bayern, 20.12.2022 - L 8 AY 131/22

    Asylbewerberleistungen: Eilrechtsschutz und Voraussetzungen für eine wirksame

    Da es sich hinsichtlich der Höhe der Leistungen nach dem AsylbLG um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt, unabhängig davon, auf welche Rechtgrundlage das Begehren nach weiteren Leistungen gestützt wird, ist - jedenfalls regelmäßig im Wege der Auslegung nach dem Meistbegünstigungsprinzip - die Leistungshöhe unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (vgl. BSG, Urteile vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R und vom 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R; Urteil des Senats vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 sowie Beschluss vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER - alle nach juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER - juris) gebieten jedoch das Grundrecht auf die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wegen der verglichen mit anderen existenzsichernden Leistungssystemen deutlich reduzierten Leistungen des AsylbLG eine restriktive Auslegung aller Tatbestände des § 1a AsylbLG.

    Dazu hätte es eines entsprechenden behördlichen Hinweises bedurft (vgl. den Beschluss des Senats vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER - juris).

    Jedenfalls sind die Voraussetzungen für die mit Bescheid vom 02.09.2022 vorgenommene eingeschränkte Leistungsbewilligung endgültig entfallen (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe zuletzt Beschluss vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER - juris).

  • LSG Bayern, 09.03.2023 - L 8 AY 135/22

    Voraussetzungen einer Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 4 AsylbLG

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschlüsse des Senats vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER und vom 17.09.2018 - L 8 AY 13/18 B ER - alle nach juris) gebieten das Grundrecht auf die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wegen der verglichen mit anderen existenzsichernden Leistungssystemen reduzierten Leistungen des AsylbLG eine restriktive Auslegung aller Tatbestände des § 1a AsylbLG (vgl. Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 7; Cantzler, a.a.O. Rn. 9; Leopold in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Aufl., § 1a AsylbLG Rn. 10).

    Dazu hätte es vielmehr eines entsprechenden behördlichen Hinweises bedurft (vgl. Beschluss des Senats vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER - juris).

  • LSG Bayern, 09.03.2023 - L 8 AY 110/22

    Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 4 AsylbLG erfordert ein pflichtwidriges

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschlüsse vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER und vom 17.09.2018 - L 8 AY 13/18 B ER - alle nach juris) gebieten das Grundrecht auf die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wegen der verglichen mit anderen existenzsichernden Leistungssystemen reduzierten Leistungen des AsylbLG eine restriktive Auslegung aller Tatbestände des § 1a AsylbLG (vgl. Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 7; Cantzler, a.a.O. Rn. 9; Leopold in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Aufl., § 1a AsylbLG Rn. 10).

    Dazu hätte es vielmehr eines entsprechenden behördlichen Hinweises bedurft (vgl. Beschluss des Senats vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER - juris).

  • LSG Bayern, 31.05.2023 - L 8 AY 7/23

    Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 7 S. 1 AsylbLG erfordert pflichtwidriges

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 09.03.2023 - L 8 AY 110/22 sowie Beschlüsse vom 20.12.2022 - L 8 AY 131/22 B ER und vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER - alle nach juris) gebieten jedoch das Grundrecht auf die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wegen der verglichen mit anderen existenzsichernden Leistungssystemen deutlich reduzierten Leistungen des AsylbLG eine restriktive Auslegung aller Tatbestände des § 1a AsylbLG (vgl. Siefert in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 7; Cantzler, a.a.O. Rn. 9; Leopold in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Aufl., § 1a AsylbLG Rn. 10).

    Dazu hätte es vielmehr eines entsprechenden behördlichen Hinweises bedurft (vgl. Beschluss des Senats vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER - juris).

  • LSG Bayern, 03.07.2023 - L 8 AY 7/23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 09.03.2023 - L 8 AY 110/22 sowie Beschlüsse vom 20.12.2022 - L 8 AY 131/22 B ER und vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER - alle nach juris) gebieten jedoch das Grundrecht auf die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wegen der verglichen mit anderen existenzsichernden Leistungssystemen deutlich reduzierten Leistungen des AsylbLG eine restriktive Auslegung aller Tatbestände des § 1a AsylbLG (vgl. Siefert in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 7; Cantzler, a.a.O. Rn. 9; Leopold in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Aufl., § 1a AsylbLG Rn. 10).

    Dazu hätte es vielmehr eines entsprechenden behördlichen Hinweises bedurft (vgl. Beschluss des Senats vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER - juris).

  • LSG Bayern, 31.05.2023 - L 8 AY 136/22

    Keine Kürzung von Leistungen an Asylbewerber nach abgelaufener Überstellungsfrist

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 09.03.2023 - L 8 AY 110/22 sowie Beschlüsse vom 20.12.2022 - L 8 AY 131/22 B ER und vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER - alle nach juris) gebieten jedoch das Grundrecht auf die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wegen der verglichen mit anderen existenzsichernden Leistungssystemen deutlich reduzierten Leistungen des AsylbLG eine restriktive Auslegung aller Tatbestände des § 1a AsylbLG (vgl. Siefert in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 7; Cantzler, a.a.O. Rn. 9; Leopold in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Aufl., § 1a AsylbLG Rn. 10).

    Dazu hätte es vielmehr eines entsprechenden behördlichen Hinweises bedurft (vgl. Beschluss des Senats vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER - juris).

  • LSG Bayern, 20.12.2023 - L 8 AY 45/23

    Anspruchseinschränkung bei unbegründeter Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit

    Es steht die Höhe der Leistungen im Streit und diese ist ohnehin unter jedem Gesichtspunkt zu prüfen (vgl. BSG, Urteile vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R und vom 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R; Urteil des Senats vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 sowie Beschluss vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER - alle nach juris).
  • LSG Bayern, 30.10.2023 - L 8 AY 33/23

    Asylbewerberleistungsgesetz: Angabe eines falschen Geburtsdatums als

    Da es sich hinsichtlich der Höhe der Leistungen nach dem AsylbLG um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt, unabhängig davon, auf welche Rechtgrundlage das Begehren nach weiteren Leistungen gestützt wird, ist - jedenfalls regelmäßig im Wege der Auslegung nach dem Meistbegünstigungsprinzip - ohnedies die Leistungshöhe unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (vgl. BSG, Urteile vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R und vom 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R; Urteil des Senats vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 sowie Beschluss vom 28.10.2022 - L 8 AY 66/22 B ER - alle nach juris).
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